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Entschädigung für die Erteilung von Religionsunterricht durch Pastoren und Pastorinnen

Vom 16. Februar 2025

KABl. 2025, S. 81

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Ab 01.08.2024
Ab 01.11.2024
Ab 01.02.2025
Schulform
Euro je
Unterrichtsstunde
Euro je
Unterrichtsstunde
Euro je
Unterrichtsstunde
1. Grund-, Haupt-, Real- und Förderschulen
36,20 €
37,92 €
40,01 €
2. Gymnasien und berufsbildende Schulen
42,27 €
44,28 €
46,72 €
Bei einem Einsatz in der Oberschule ist – je nachdem, ob jahrgangsbezogener oder schulformbezogener Unterricht erteilt wird – entweder auf die Schulform des Schulzweiges oder auf den Jahrgang abzustellen, in dem der Unterricht überwiegend erteilt wird. Dabei sind die Jahrgänge des Sekundarbereichs I der Nr. 1 und die Jahrgänge des Sekundarbereichs II der Nr. 2 zuzuordnen.