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Landeskirchliche Fachberatung für Kindertagesstätten in der Evangelisch-lutherischen Landeskirche Hannovers

Vom 13. Juli 2021

KABl. 2021, S. 98

Die Fachberatung für Kindertagesstätten in Trägerschaft kirchlicher Körperschaften der Evangelisch-lutherischen Landeskirche Hannovers wird wie folgt geregelt:
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1. Auftrag:
Das Diakonische Werk evangelischer Kirchen in Niedersachsen e.V. (DWiN) nimmt im Auftrag der Evangelisch-lutherischen Landeskirche Hannovers nach § 9 Absatz 1 Satz 2 des Diakoniegesetzes vom 19. Juli 1978 (Kirchl. Amtsbl. S. 109), das zuletzt durch Artikel 33 des Kirchengesetzes vom 12. Dezember 2019 (Kirchl. Amtsbl. S. 304) geändert worden ist, und nach § 6 Absatz 1 Buchstabe c der Satzung des Diakonischen Werkes evangelischer Kirchen in Niedersachsen e. V. in der Fassung der Bekanntmachung vom 25. Oktober 2013 (Kirchl. Amtsbl. 2014 S. 28), die zuletzt durch Beschluss vom 6. April 2017 (Kirchl. Amtsbl. 2018, S. 44) geändert worden ist, die landeskirchliche Fachberatung für die Kindertagesstätten in Trägerschaft kirchlicher Körperschaften der Evangelisch-lutherischen Landeskirche Hannovers wahr.
Die Wahrnehmung des gesetzlichen Auftrags des Trägers von Kindertagesstätten, für eine fachliche Beratung der Mitarbeitenden in seinen Einrichtungen zu sorgen, bleibt hiervon unberührt.
2. Aufgaben der landeskirchlichen Fachberatung:
Unbeschadet der Rechts- und Fachaufsicht durch die Evangelisch-lutherische Landeskirche Hannovers nimmt die Fachberatung im DWiN insbesondere folgende Aufgaben wahr:
  1. Fachliche Beratung in pädagogischen Fragen der Arbeit mit Kindern in Kindertagesstätten, Familienzentren und Kindertagespflege, insbesondere für (pädagogische) Geschäftsführungen und Fachberater*innen auf Kirchenkreis- bzw. Verbandsebene, sowie Einrichtungsleitungen und Träger.
  2. Professionalisierung von Fach- und Führungskräften durch kompetenzorientierte Qualifizierungsmaßnahmen zu aktuellen und relevanten Themen der Elementarpädagogik.
  3. Unterstützung der Zielgruppen bei der Entwicklung fachlich fundierter Gesamtkonzepte, insbesondere im Blick auf die evangelische Profilbildung und die Zusammenarbeit von Kindertagestätten und Kirchengemeinden.
  4. Beratung und Begleitung der Trägersysteme in Kirchenkreisträgerschaften und Kindertagesstättenverbänden bei ihrer konzeptionellen Weiterentwicklung sowie bei Struktur- und Angebotsveränderungen.
  5. Initiierung und kontinuierliche Weiterentwicklung der Qualitäts- und Organisationsentwicklung von Einrichtungen und Trägern. Bereitstellung eines Qualitätsmanagementsystems für Kindertagesstätten (QMSK®). Qualifizierung und Begleitung von Führungskräften für die Implementierung des Qualitätsmanagementsystems vor Ort sowie Unterstützung bei der Erlangung des bundesweiten Gütesiegels (BETA-Gütesiegel®).
  6. Erfassung, Bewertung und Veröffentlichung von Stellungnahmen zu aktuellen fachlichen und fachpolitischen Entwicklungen auf Landes- und Bundesebene, Information der Einrichtungen und Träger sowie kontinuierliche Förderung einer hohen fachlichen Qualität.
  7. Koordination von Multiplikator*innen und Förderung von Netzwerken zum fachlichen Austausch sowie Durchführung der Landeskirchlichen Kita-Konferenz (LKK).
  8. Mitarbeit in fachspezifischen Gremien und Arbeitsgruppen auf Landes- und Bundesebene.
3. Zusammenarbeit:
Das DWiN veranstaltet in Kooperation mit dem Religionspädagogischen Institut in Loccum (RPI) Fortbildungen für pädagogische Fach- und Leitungskräfte in Kindertagesstätten zur evangelischen Profilbildung.
Die Fachberatung im DWiN vertritt die evangelischen Kindertagesstätten in der Landesarbeitsgemeinschaft der Freien Wohlfahrtspflege (LAG FW).
Die Fachberatung im DWiN wird bei der Wahrnehmung ihrer Aufgaben vom Landeskirchenamt unterstützt. Die Mitarbeitenden in den Kindertagesstätten und die Träger von Kindertagesstätten in der Evangelisch-lutherischen Landeskirche Hannovers sind gebeten, in allen Fragen der Fachberatung mit dem DWiN zusammenzuarbeiten.
Das DWiN vertritt die Kindertagesstätten in der Landeskirche Hannovers bei der Bundesvereinigung Evangelischer Tageseinrichtungen für Kinder e.V. (BETA e.V.).
4. Inkrafttreten, Außerkrafttreten:
Diese Verfügung tritt mit Wirkung vom 1. August 2021 in Kraft. Gleichzeitig tritt die Verfügung zur Fachberatung für die ev. Kindergärten/Kindertagesstätten und Kinderspielkreise in der Ev.-luth. Landeskirche Hannovers vom 28. November 1984 (Kirchl. Amtsbl. S. 158) außer Kraft.